Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten für die rechtlichen Beziehungen zwischen uns und dem Besteller ausschliesslich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam; anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll jeweils eine wirksame treten, die dem wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
1.3 Bei Divergenzen zwischen der deutschen und einer anderssprachigen Fassung dieser Bedingungen ist der deutsche Text massgebend.


2. Angebot - Angebotsunterlagen
2.1 Unsere Angebote erfolgen frei bleibend. Ein Liefervertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von uns, spätestens mit der Lieferung zustande. Die Übermittlung per Datenübertragung genügt der Schriftform.
2.2 An Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen die als „vertrauliche“ bezeichnet sind. Eine Weiterleitung derselben an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2.3 Wir sind nicht verpflichtet alle in unserer Preisliste aufgeführte Produkte an Lager zu halten. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise und Zuschläge sind grundsätzlich frei bleibend. Wir behalten uns vor, diese ohne vorherige Anzeige zu ändern. Die Preise verstehen sich netto ab Werk exklusive Mehrwertsteuer, allfälliger Mindermengen-, Expresszuschläge, Postporto, Verpackungs- und Transportkosten. Der Ablad mit dem LKW-Kran wird pro Kranzug separat verrechnet.

3.2 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind unsere Rechnungen innert 30 Tagen ab Fakturadatum netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungszielüberschreitungen schuldet der Besteller ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen die 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegen. Die Verrechnung mit Forderungen des Kunden gegenüber EGCO ist ausgeschlossen. EGCO behält sich vor bereits bestätigte Bestellungen und Annahmen weiterer Bestellungen von der Zahlung fälliger Forderungen abhängig zu machen.


4. Versand und Gefahrenübergang
Ob Waren per Post oder per LKW geliefert werden, liegt im Ermessen des Lieferanten, wenn möglich entsprechend dem Wunsch des Kunden. Der Versand erfolgt ab Werk, mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr, auch bei Lieferungen frei Bestimmungsort, auf den Besteller über.


5. Liefertermine
Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. EGCO ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Bei Verhinderungen/Verzögerungen oder höherer Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung.


6. Prüfung und Abnahme der Lieferungen und Leistungen
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung, soweit dies nach ordentlichem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich schriftliche Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige schriftlich unverzüglich nach der Entdeckung und vor einem Einbau gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch bezüglich dieses Mangels als genehmigt.


7. Waren - Rücknahmen
Zuviel oder falsch bezogene Waren werden nach Absprache zurückgenommen und vergütet, sofern sie sich in einwandfreiem Zustand befinden, in einer gültigen Preisliste aufgeführt sind und die Rückgabe innert 15 Arbeitstagen seit Lieferung erfolgt. Für Umtriebe wird ein Unkostenbeitrag von mind. 20 % vom Verkaufspreis in Abzug gebracht. Allfällige Verlade- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Defekte Waren und Rücknahmen unter Fr. 100.- werden nicht vergütet.

 

8. Erzeugnisse in Sonderanfertigung
Alle nicht in den offiziellen und gültigen Preislisten enthaltenen Produkte gelten als Sonderanfertigungen. Ein Auftragsstorno oder eine Rücknahme dieser Artikel ist nicht möglich.


9. Gewährleistung, Haftung
Übliche Abweichungen bei Lieferung aus verschiedenen Herstellungsserien gelten nicht als Mangel. Gleiches gilt bei allgemein zumutbaren Abweichungen der Lieferung von Mustern und Proben. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in Angeboten, Verträgen, Anlagen, Werbebroschüren und Dokumentationen etc. kennzeichnen lediglich die Beschaffenheit der Produkte und stellen keine Garantie dar, es sei denn, sie sind als solche bezeichnet.

Mängelrügen des Bestellers berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Bei berechtigten unverzüglichen Mängelrügen nehmen wir die mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Stattdessen können wir nach unserer Wahl auch den Minderwert ersetzen. Kommen wir der Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungspflicht nicht oder nicht vertragsgemäss nach, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Minderung im Preis verlangen. Gibt uns der Besteller keine Gelegenheit, uns vom Mangel zu überzeigen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Ansprüche wegen des Mangels.

Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängeln der Sache verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Ablieferung an den Besteller, selbst wenn dieser die Mängel erst später entdeckt, es sei denn, dass wir eine Haftung auf längere Zeit übernommen haben.

Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den vorgängig ausdrücklich genannten. Für Ansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haften wir nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn uns rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tafers (FR). Wir sind auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand einzuklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechtes.

Service Box

Allgemeine Verkaufsbedingungen